Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen AVOC, einem Produkt der STARKXTECH GSA, Inhaber Oliver Jordan, Otto-Stemmler-Straße 5, 77815 Bühl, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Nutzung des AVOC Dokumentations-Service.
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Vor Auswahl eines Pakets und vor jeder Checkout-Sitzung bestätigt der Kunde gesondert und nicht vorausgewählt, dass er den Vertrag ausschließlich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit abschließt. Die Erklärung wird zusammen mit Unternehmensname, vollständiger Firmenanschrift, Zeitpunkt und Erklärversion dokumentiert. Die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist freiwillig.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
AVOC stellt Funktionen zur strukturierten Verwaltung von Unternehmens-, Objekt- und Vertragsdaten sowie weitere jeweils im Kundenportal aktivierte Verwaltungsfunktionen bereit. Die automatisierte Verarbeitung von Text-, Sprach- oder Bildeingaben zu Dokumentationsentwürfen und die finale PDF-Ausgabe befinden sich derzeit in kontrollierter technischer und rechtlicher Freigabe und sind nicht Gegenstand eines Neuabschlusses.
Der Anbieter schuldet keine bestimmten Geschäftserfolge (z. B. Kundenzufriedenheit Dritter, Umsatzsteigerung, Genehmigungen durch Behörden). AVOC ist ein Werkzeug zur Dokumentationserstellung, kein Erfolgsgarant.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Auftraggebers auf der AVOC-Plattform und die Bestätigung durch den Anbieter zustande. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
§ 4 Leistungsumfang und Pflichten des Anbieters
Der Anbieter stellt die jeweils vereinbarten und im Kundenportal aktivierten Funktionen mit der gebotenen Sorgfalt bereit. Eine konkrete prozentuale Verfügbarkeit oder Bearbeitungszeit wird nicht zugesagt. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, vorab angekündigt. Der Anbieter behandelt die übermittelten Daten vertraulich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die jeweils aktivierten Funktionen erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln. Er stellt sicher, dass übermittelte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben sowie die Rechtmäßigkeit hochgeladener Materialien. Soweit AVOC nach einer gesonderten Produktfreigabe Dokumentationsentwürfe bereitstellt, prüft und gibt der Auftraggeber diese vor Verwendung, Weitergabe oder Einreichung bei Dritten eigenverantwortlich frei. Mit Freigabe oder Verwendung übernimmt der Auftraggeber die inhaltliche Verantwortung. Korrekturbedarf ist unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere nicht zur Erstellung von Inhalten, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder Hassrede und Diskriminierung enthalten.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Neue kostenpflichtige Buchungen für die automatisierte Berichtserstellung werden bis zu deren dokumentierter Produktfreigabe nicht entgegengenommen. Für wirksam geschlossene Verträge richtet sich die Vergütung nach dem im Checkout vor der verbindlichen Bestellung ausgewiesenen Paket, Abrechnungszeitraum, Endpreis, Zahlungsart und Fälligkeit. Der gewählte Abrechnungszeitraum ist im Voraus fällig. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht gesondert ausgewiesen.
Preisänderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Bei Preisänderungen hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
Neue Buchungen des Founding Sprint werden bis zur Freigabe der automatisierten Berichtserstellung ebenfalls nicht entgegengenommen. Bereits wirksam geschlossene Vereinbarungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 6a Empfehlungsprogramm und Zeitguthaben
AVOC kann registrierten Auftraggebern einen persönlichen Empfehlungslink bereitstellen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Unternehmen mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ein Anspruch entsteht nur, wenn ein über diesen Link geworbenes, eigenständiges Unternehmen mit einer von der des Werbers abweichenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein kostenpflichtiges AVOC-Abonnement wirksam abschließt. Selbstempfehlungen, Mehrfachkonten, interne Kontosplitting-Modelle sowie Empfehlungen zwischen Unternehmen mit derselben Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind ausgeschlossen. AVOC ist berechtigt, Ansprüche bei begründeten Anhaltspunkten für Missbrauch abzulehnen oder auszusetzen.
Die Qualifizierung beginnt mit dem bestätigten Zahlungseingang des geworbenen Unternehmens und endet nach einer vertraglichen Prüf- und Stornofrist von 14 Kalendertagen. Erst nach Ablauf dieser Frist wird der Anspruch freigegeben. Maßgeblich ist stets das aktuelle AVOC-Paket des Werbers: Bei einem Jahresabo erhält der Werber eine einmalige Laufzeitverlängerung seines eigenen Pakets um einen Kalendermonat. Bei einem Monatsabo erhält der Werber Zusatzblock-Gutscheine für sein eigenes Paket: Starter einen Gutschein, Professional zwei Gutscheine und Business drei Gutscheine. Enterprise-Abonnements sind vom Self-Service-Empfehlungsprogramm ausgenommen und werden individuell behandelt.
Zeitguthaben und Zusatzblock-Gutscheine sind nicht auszahlbar, nicht übertragbar und nicht in Geld, Banküberweisung, Kundensaldo oder Rechnungsgutschrift umwandelbar. Zusatzblock-Gutscheine sind ab Freigabe zwölf Monate gültig. Es besteht kein jährliches Mengenlimit. Wird die Zahlung des geworbenen Unternehmens rückbelastet, erstattet oder dessen Abonnement vor Ablauf der Prüf- und Stornofrist beendet, entsteht kein Anspruch. Ein Setup-Rabatt für das geworbene Unternehmen wird nicht gewährt.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
Das Abonnement wird für den im Checkout gewählten Abrechnungszeitraum abgeschlossen. Dieser beträgt nach Wahl des Kunden einen Monat oder ein Jahr. Das Abonnement verlängert sich jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum, sofern es nicht vom Kunden oder von AVOC zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Diese Regelung gilt vorbehaltlich § 1 Abs. 3; schließt ein Kunde entgegen seiner Bestätigung als Verbraucher ab, gilt stattdessen eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode.
Die ordentliche Kündigung kann während der Vertragslaufzeit über das Kundenportal oder in Textform über den von AVOC angegebenen Supportkontakt erklärt werden. Sie wird zum Ende des jeweils laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam. Der Zugang zu den vertraglich gebuchten Leistungen bleibt bis zum Wirksamwerden der Kündigung bestehen, soweit nicht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung oder eine gesetzliche Pflicht zur Sperrung entgegensteht.
Bei einer ordentlichen Kündigung erfolgt keine anteilige Erstattung für den bereits begonnenen und bezahlten Abrechnungszeitraum. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere Ansprüche aus einer wirksamen Anfechtung, einem Rücktritt oder einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt. Der Kunde erhält vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung im Checkout klare Angaben zu Paket, Abrechnungszeitraum, Preis und Verlängerung. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu Aufbewahrungsfristen werden getrennt geregelt.
§ 8 Nutzungsrechte an generierten Dokumenten
Soweit AVOC nach einer gesonderten Produktfreigabe Dokumente erzeugt, richten sich die Nutzungsrechte nach der dann geltenden Leistungsbeschreibung und dem jeweiligen Vertrag. Eine gegenwärtige Bereitstellung generierter Dokumente wird mit dieser Klausel nicht zugesagt.
§ 9 Haftung
9.1 Grundsatz: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmässig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf den vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten tatsächlich gezahlten Betrag. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.2 Künftig generierte Dokumente: Soweit AVOC nach einer gesonderten Produktfreigabe eine KI-gestützte Dokumentationserstellungs-Funktion bereitstellt, beruhen die daraus entstehenden Dokumentationsentwürfe auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Eingaben. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verwertbarkeit. Der Auftraggeber prüft und gibt solche Dokumente vor Verwendung, Weitergabe oder Einreichung bei Behörden, Auftraggebern oder Dritten eigenverantwortlich frei. Die Freigabe oder Verwendung begründet dessen inhaltliche Verantwortung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus der Verwendung nicht geprüfter oder inhaltlich fehlerhafter Dokumente, insbesondere bei unvollständigen oder fehlerhaften Eingaben. Eine gegenwärtige Bereitstellung dieser Funktion wird mit dieser Klausel nicht zugesagt.
9.3 Keine Rechtsberatung: Soweit künftig generierte Dokumente bereitgestellt werden, stellen diese keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung dar und ersetzen diese nicht. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Verwendbarkeit in behördlichen, gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Verfahren. Die Eignung für spezifische Nachweiszwecke ist vom Auftraggeber eigenverantwortlich zu prüfen.
9.4 Drittanbieter und Infrastruktur: Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Fehler oder Datenverluste, die durch eingesetzte Drittanbieter verursacht werden, insbesondere Zahlungsdienstleister, Cloud-Infrastruktur oder gegebenenfalls künftig eingesetzte KI-Modellanbieter. Bei Ausfällen von Drittanbietern, die die Leistungserbringung beeinträchtigen, informiert der Anbieter den Auftraggeber im rechtlich erforderlichen Umfang und prüft zumutbare Alternativen.
9.5 Nutzerpflichten und Mitverschulden: Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Qualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Eingaben. Bei unvollständigen, unverständlichen oder irreführenden Eingaben, die zu fehlerhaften Dokumenten führen, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Anbieter für Schäden, die durch rechtswidrige Nutzung der Plattform, Einspeisung rechtswidriger Inhalte oder Verstoss gegen diese AGB entstehen.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Anbieter behandelt die im Rahmen der jeweils aktivierten Funktionen erhaltenen Informationen vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und der Datenschutzerklärung des Anbieters. Eine produktive Inhaltsverarbeitung wird erst nach dokumentierter Finalisierung der erforderlichen vertraglichen und organisatorischen Voraussetzungen freigegeben.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder Weiterentwicklung der Plattform erforderlich ist. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Auftraggeber wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Bühl. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 1. September 2026 · Öffentliche Leistungsangaben gelten nur im Umfang der jeweils freigegebenen Produktmodule.